Vorschriften für Elektrofahrräder

Komponenten

Der Akku eines Pedelecs speichert elektrische Energie. Er kann an jeder Steckdose mit einem passenden Ladegerät (ähnlich wie bei einem Laptop) aufgeladen werden. Heutzutage integrieren die meisten Hersteller Lithium-Akkus in ihre Modelle, da diese keinen Memory-Effekt haben und wesentlich leichter sind (2-3 kg) als Nickel- oder Blei-Akkus. Außerdem haben wir hier einige Tipps für dich, wie du deinen Akku pflegen und seine Lebensdauer verlängern kannst.

Der Motor eines Elektrofahrrads ist in der Regel in der Nabe des Vorder- oder Hinterrads oder im Tretlager integriert. Er darf eine maximale Leistung von 250 W entwickeln. Je nach Bauweise gibt es Direktantriebsmotoren oder solche mit Getriebe, wobei letztere leichter und kompakter sind als die erstgenannten.

Der Tretunterstützungssensor befindet sich im Tretlager und erkennt, wenn der Nutzer in die Pedale tritt. Er sendet ein Signal an den Controller, um das Niveau der elektrischen Unterstützung entsprechend der Trittfrequenz (U/min) und dem auf die Übertragung ausgeübten Drehmoment anzupassen.

Die Steuerung oder das Bedienfeld eines Elektrofahrrads zeigt dem Nutzer den Ladezustand der Batterie an und ermöglicht gleichzeitig die Auswahl des Unterstützungsniveaus beim Pedalieren. Bei einigen Modellen können zudem die Einstellungen des elektrischen Systems angepasst und Daten wie die zurückgelegte Strecke oder die Durchschnittsgeschwindigkeit abgerufen werden. Es gibt einfache Displays mit LEDs, häufiger jedoch vollständige LCD-Bildschirme mit zahlreichen Funktionen, die auch über eine mobile App via Bluetooth gesteuert werden können.

Regelwerk

Die Straßenverkehrsordnung (Real Decreto 339/2014) definiert ein Elektrofahrrad oder Pedelec als ein Fahrrad, das einen Motor mit einer Leistung von maximal 250 W als Unterstützung für die Anstrengung des Fahrers nutzt. Dieser Motor muss abschalten, wenn der Fahrer aufhört zu treten oder die Geschwindigkeit 25 km/h überschreitet.

Königliches Dekret 339/2014

Ergänzend dazu begrenzt die Europäische Richtlinie zur Zulassung von zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (VERORDNUNG EU 168/2013) die maximale Nennleistung auf 250 W.

VERORDNUNG EU 168/2013

Zulassung

Die Elektrofahrräder von FLEBI und ihre Komponenten verfügen über das CE-Zertifikat. Sie wurden gemäß der internationalen Norm EN15194:2017, die für EPAC-Fahrzeuge (Electrically Power Assisted Cycles) gilt, validiert, zertifiziert und zugelassen. Dies gewährleistet die Einhaltung der höchsten Sicherheits- und Qualitätsstandards.

Konformitätserklärung Flebi